Die Stadtverwaltung informiert: Achtung vor der Beifuß-Ambrosie – Gesundheitsgefahr erkennen und Ausbreitung verhindern

Urheber: B. Alberternst & S. Nawrath, Projektgruppe Biodiversität

Die Beifuß-Ambrosie (Ambrosia artemisiifolia), auch Beifußblättriges Traubenkraut oder Ragweed genannt, breitet sich zunehmend auch in Deutschland aus. Aufgrund ihrer stark allergieauslösenden Pollen stellt sie ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar.

Bereits geringe Pollenkonzentrationen können bei empfindlichen Personen Beschwerden wie Heuschnupfen, tränende Augen, Atemwegsprobleme oder sogar Asthma auslösen. Auch Menschen, die bisher keine Pollenallergie hatten, können durch den Kontakt mit Ambrosia eine Allergie entwickeln.

Die Blütezeit reicht in der Regel von Juli bis Oktober und verlängert damit die Pollensaison erheblich.

Wo wächst Ambrosia?
Die Pflanze kommt häufig an Straßenrändern, auf Baustellen, Brachflächen, Schutthalden sowie in Hausgärten vor. Besonders häufig wird sie unter Vogelfutterplätzen entdeckt, da ihre Samen über verunreinigtes Vogelfutter eingeschleppt werden können.

Was ist zu tun?
Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden gebeten, vorhandene Ambrosiapflanzen möglichst frühzeitig zu entfernen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

Dabei sollten folgende Hinweise beachtet werden:

  • Pflanzen möglichst vor der Blüte mitsamt der Wurzel entfernen.
  • Handschuhe und langärmelige Kleidung tragen.
  • Bei bereits blühenden Pflanzen zusätzlich eine FFP2-Maske und möglichst auch eine Schutzbrille verwenden.
  • Die Pflanzen in einem verschlossenen Plastiksack über den Restmüll entsorgen.
  • Allergiker sollten die Entfernung möglichst anderen Personen überlassen.

Rechtliche Hinweise
Für die Beseitigung der Pflanzen sind grundsätzlich die jeweiligen Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigten verantwortlich. Eine allgemeine gesetzliche Beseitigungspflicht oder Meldepflicht besteht derzeit nicht. Liegt jedoch eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit vor, können die zuständigen Behörden im Einzelfall Maßnahmen anordnen.

Link zum Meldebogen der Landesdirektion Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/sms/beteiligung/themen/1065193

Quelle Abbildungen: Dr. Stefan Nawrath, Dr. Beate Alberternst