Freistaat verabschiedet neue Rechtsverordnung und Allgemeinverfügung

Wir informieren darüber, dass der Freistaat Sachsen am 31.03.2020 eine neue Rechtsverordnung und eine neue Allgemeinverfügung verabschiedet hat.

Verordnet wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID 19 (Sächsische Corona-Verordnung – SächsCoronaSchVO) vom 31. März 2020.
Die Verordnung gilt bis zum 19. April 2020.

Außer Kraft ist mit ihr die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10, Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Ausgangsbeschränkungen.


Erlassen wurde durch das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die Allgemeinverfügung Vollzug der Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen vom 31. März 2020 (Az.: 15-5422/5).
Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 19. April 2020.

Außer Kraft ist mit ihr die Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, Az. 15-5422/5, Vollzug des Infektionsschutzgesetzes – Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie – Verbot von Veranstaltungen Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie.


Angefügt sind die aktuelle Verordnung und die aktuelle Allgemeinverfügung.