Freistaat ändert seine Allgemeinverfügung Hygiene

Seit dem 18. November ist die geänderte Allgemeinverfügung Hygiene des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kraft getreten. Es gibt zwei wesentliche Neuerungen:

  1. Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  2. Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Nachfolgend geben wir die Allgemeinverfügung Hygiene vom 17. November 2020 zur Kenntnis ...pdf-Dokument