Fünfmal Post von der AfD, Kreisverband Zwickau, an die Stadt Meerane. Und an die AfD zurück.

Am 22. und 23. Mai 2019 erhielt Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer fünf gleichlautende Briefe von der AfD, Kreisverband Zwickau. Sie waren adressiert an Stadtverwaltung Meerane, Stadtbibliothek Meerane, Sozialreferat, Städtische Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft, Tännichtschule Meerane. Anliegen der Schreiben war die finanzielle Unterstützung der „jungen Partei“ durch Geld-Spenden, um ihr „den Rücken“ zu stärken.

Dazu Meeranes Bürgermeister:

„Die Stadt Meerane ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts. Die Aufforderung der AfD, die Stadt Meerane möge ihr Geld spenden, würde gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen, dem auch die Kommunen verpflichtet sind.

Das staatliche Neutralitätsgebot gehört zu den wichtigsten Grundprinzipien unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie ist ein elementares Kennzeichen freiheitlich-rechtsstaatlicher Ordnungen und hebt sich fundamental von antidemokratischen, totalitären Systemen ab. Ihren Rechtsgrund findet sie in den Artikeln 3, 20und 21des Grundgesetzes, das am heutigen Tag 70 Jahre alt wird. Daraus geht hervor, dass Staatsorgane weder zugunsten noch zulasten einer politischen Partei in den Wahlkampf beziehungsweise über Zeiten des Wahlkampfes hinaus wirken dürfen (Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien). Neutralität gegenüber allen nicht durch das Bundesverfassungsgericht verbotenen Parteien ist demnach ein Wesensmerkmal aller Verwaltungsarbeit im demokratischen Rechtsstaat, ein Fundament unserer Demokratie.

Die Aufforderung der AfD, die Stadt Meerane möge ihr Geld spenden, würde auch gegen die Sächsische Gemeindeordnung verstoßen. Nach § 2 ist es Aufgabe der Stadt Meerane, in ihrem Gebiet im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit alle öffentlichen Aufgaben in eigener Verantwortung zu erfüllen und die für das soziale, kulturelle, sportliche und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen. Parteispenden zählen dazu nicht.

Hinzu kommen die in der Sächsischen Gemeindeordnung geregelten allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 72). Danach ist die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen, um eine stetige Erfüllung der Aufgaben zu sichern. Parteispenden zählen auch hier nicht dazu. Im Gegenteil, ein Bürgermeister würde sich bei einer solchen Zahlung der Untreue strafbar machen.“


„Letztlich“, so der Bürgermeister, „müsste eigentlich eine Partei diese rechtsstaatlichen Regeln kennen, so dass solche Briefe an eine öffentliche Stelle gar nicht versendet werden dürften. Deshalb geht die Post der AfD postwendend mit dieser Erklärung an diese zurück.“