Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2026/2027

Wer muss angemeldet werden?
Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020 geboren wurden, sind mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 schulpflichtig und müssen an einer Grundschule (Hauptwohnsitz) angemeldet werden. Dies betrifft auch Kinder, welche vom Schulbesuch im Schuljahr 2025/2026 ein Jahr zurückgestellt wurden.
Wer kann angemeldet werden?
Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.09.2020 geboren wurden, können an der zuständigen Grundschule angemeldet werden. Mit der Schulanmeldung werden diese Kinder schulpflichtig (vorzeitige Einschulung).
Wann sind die Anmeldetermine?
Dienstag, den 26. August 2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr und
Mittwoch, den 27. August 2025 von 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr
Wo sind die Anmeldeorte?
Friedrich-Engels-Schule, Martin-Hochmuth-Straße 20 in Meerane
oder
Lindenschule, Oststraße 51 in Meerane
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anmeldeformular – ausgefüllt und von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben (Download hier...)
- Bescheinigungen über alleiniges oder gemeinsames Sorgerecht in Kopie
- Ausweise der Sorgeberechtigten
- aktuelle Geburtsurkunde des Kindes in Kopie
- Impfnachweis des Kindes für die Masernschutzprüfung (zwei Impfungen)
Durch wen erfolgt die Anmeldung?
Die Anmeldung erfolgt durch die Sorgeberechtigten. Sofern nur ein Sorgeberechtigter die Anmeldung vornehmen kann, bitte eine formlose Vollmacht und Ausweiskopie des anderen Sorgeberechtigten mitbringen.
Wer hilft bei Fragen?
Die Schulleiterinnen sowie die Schulsekretärinnen beider Schulen stehen vorab gern bei Fragen zur Verfügung:
- Friedrich-Engels-Schule: Tel. 03764 2235, E-Mail: f-engels-schule@meerane.de
- Lindenschule: Tel. 03764 76202, E-Mail: lindenschule@meerane.de
Gibt es in Meerane Grundschulbezirke?
In Meerane gibt es nur einen Grundschulbezirk, der sich über das gesamte Stadtgebiet erstreckt. Zur Anmeldung werden die Eltern daher gebeten, eine Rangfolge zu benennen. Sollte aufgrund der Kapazität der jeweiligen Schule nicht dem Hauptwunsch entsprochen werden können, wird die andere Schule zugeordnet. Kriterien für die Entscheidungsfindung sind dabei die Beschulung von Geschwisterkindern sowie die Wohnortnähe.
Besteht eine Schulanmeldepflicht?
Die Anmeldung an einer Schule stellt eine Pflicht dar. Wird die Schulanmeldung nicht vorgenommen, drohen den Sorgeberechtigten durch den Landkreis Zwickau Zwangs- und Bußgelder.
Rückstellungswunsch – Was muss beachtet werden?
Auf formlosen Antrag der Eltern bei der zuständigen Grundschule kann im Ausnahmefall eine Rückstellung des Kindes vom Schulbesuch um ein Jahr durch die Schulleitung erfolgen. Eine Rückstellung ist nur einmal möglich. Eine Anmeldung muss bei Rückstellungswunsch trotzdem erfolgen.
Schulbezirksfremde Einschulung?
Bei Vorliegen triftiger Gründe besteht die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf schulbezirksfremde Einschulung bei der gewünschten Schule zu stellen.
Wunsch nach Schule in freier Trägerschaft?
Wenn Sie Ihr Kind an einer privaten Schule anmelden möchten/angemeldet haben, ist eine zusätzliche Anmeldung in der öffentlichen Grundschule notwendig. Das hilft sicherzustellen, dass Ihr Kind einen Platz hat, falls die private Schule nicht zusagt und auch zur Übermittlung der Daten an den Landkreis Zwickau – Überwachung der Schulanmeldepflicht. In dem Fall nutzen Sie bitte das kurzgefasste Formular „Anzeige der Anmeldung für die Klassenstufe 1 an einer Grundschule in freier Trägerschaft“. (Download hier...)
Wo erhalte ich Informationen zur Schulaufnahmeuntersuchung?
Informationen zur Schulaufnahmeuntersuchung erhalten Sie zur Schulanmeldung. Diese wird durch das Gesundheitsamt Zwickau durchgeführt und die Teilnahme an dieser Untersuchung ist verpflichtet.