Hauptstraße in Waldsachsen wird zur Ortsstraße

Im Sächsischen Amtsblatt Nr. 31 wurde am 30. Juli 2020 die Allgemeinverfügung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr zur Umsetzung der temporären Netzkonzeption für das Verkehrsvorhaben „S 288 – Verlegung nördlich der BAB 4/OU Waldsachsen vom 14. Juli 2020 bekanntgemacht. Daraus wird ersichtlich, dass die S 288alt in der Ortslage Waldsachsen zur Ortsstraße abgestuft wird (vgl. Ziffer 1.3 der Allgemeinverfügung). Neuer Straßenbaulastträger ist die Stadt Meerane. Nach Ziffer 1.7 der Allgemeinverfügung wird diese Umwidmung mit der Verkehrsfreigabe der Neubaustrecke der S 288 wirksam. Nach derzeitigem Stand soll diese Verkehrsfreigabe in der 34. Kalenderwoche (ab 17. August) erfolgen.

Nach § 3 Absatz 1 Nr. 3 b) Sächsisches Straßengesetz sind Ortsstraßen Straßen, die dem Verkehr innerhalb der geschlossenen Ortslage einer Gemeinde dienen oder zu dienen bestimmt sind. „Damit“, so Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer, „ist nun mit dieser Umwidmung der Waldsachsener Hauptstraße zur Ortsstraße endlich die Grundlage dafür geschaffen, dass die Ortsdurchfahrt untersagt werden kann und lediglich Anliegerverkehre möglich sind. Dies ist ein zentraler Baustein in der künftigen Verkehrsvermeidung und Verkehrsberuhigung in Waldsachsen.“

Nachfolgend geben wir Ihnen die Allgemeinverfügung zur Kenntnis.