Hinweis zur Neuberechnung der Elternbeiträge

In seiner Sitzung am 27. Juni 2023 beschloss der Meeraner Stadtrat eine neue Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Meerane mit Wirkung zum 1. Oktober 2023.
Die aktuell gültige Gebührenordnung der Stadt Meerane ist seit dem 1. Januar 2013 unverändert. Sie wurde letztmalig durch den Beschluss des Stadtrates am 11. Dezember 2012 geändert.

Die Personal- und Sachkostenabrechnung für das Jahr 2022 ergab im Krippenbereich monatliche Platzkosten von 1.119,12 EUR, im Kindergartenbereich 466,30 EUR bei einer täglichen Betreuungszeit von 9 Stunden und im Hortbereich 251,80 EUR bei täglich 6 Stunden Betreuung. Die öffentliche Bekanntmachung der Personal- und Sachkosten für das Jahr 2022 erfolgte am 17.06.2023 im Amtsblatt der Stadt Meerane.
Die Elternbeiträge der Stadt Meerane entsprechen damit 13,65 % der erforderlichen Personal- und Sachkosten im Krippenbereich für das Abrechnungsjahr 2022, 19,72 % in Kindergartenbereich und 21,36 % im Hortbereich. Gemäß § 15 Abs. 2 SächsKitaG entstand im Ergebnis der Personal- und Sachkostenabrechnung 2022 Handlungsbedarf im Krippenbereich.

Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) regelt in Abschnitt 3 die Finanzierung der Einrichtungen. Nach § 15 Abs. 2 SächsKitaG sollen die ungekürzten Elternbeiträge bei Krippen mindestens 15 und dürfen höchstens 23 Prozent, bei Kindergärten für die Zeit vor dem Schulvorbereitungsjahr mindestens 15 und höchstens 30 Prozent sowie bei Kindergärten im Schulvorbereitungsjahr und Horten höchstens 30 Prozent der zuletzt nach § 14 Absatz 2 bekannt gemachten Personal- und Sachkosten im Sinne von § 14 Absatz 1 betragen.

Der Stadtrat der Stadt Meerane hat sich bewusst dafür entschieden, lediglich die Krippengebühren anzupassen! Die Neuberechnung bringt eine Erhöhung von monatlich 26,34 EUR. Die Kindergarten- und Hortgebühren bleiben unverändert.

Die Einrichtungsleitungen der Kindertageseinrichtungen, deren Träger sowie die Kindertagespflegepersonen wurden bereits durch die Stadtverwaltung Meerane informiert.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die neuen Gebühren weiterhin erheblich unter den Durchschnittswerten anderer Kommunen liegen.