Neue Regelungen für Pass und Personalausweis ab 01.05.2025

Das Bürgerbüro informiert:

Entsprechend einer Gesetzesänderung dürfen seitens der Meldebehörden ab 01.05.2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für neue Pässe und Personalausweise benutzt werden. Die Lichtbilder dürfen künftig nur noch entweder von einem zertifizierten Fotodienstleister (z.B. Fotografen/Drogeriemarkt) oder in der Behörde selbst erstellt werden. Ziel des Bundesgesetzes ist, die Qualität der Bilder zu steigern und den hohen Anforderungen an die Sicherheit deutscher Personaldokumente gerecht zu werden.

Wie gewohnt kann das Passbild weiterhin bei einem Fotografen oder in Drogeriemärkten erstellt werden, wenn sichergestellt ist, dass diese mit einem zertifizierten System an das Einwohnermeldeamt übermittelt werden können.  In diesem Fall bekommen Sie vom Fotografen/Drogeriemarkt einen Code ausgehändigt, den Sie bitte mit ins Einwohnermeldeamt bringen. Anhand dieses Codes soll im Antragsprozess digital auf dieses Passbild zugegriffen werden. Es kann dem Bürger jedoch persönlich weder digital zugestellt noch ausgedruckt werden. Das Passbild dient lediglich für die Übertragung bezüglich der behördlichen Dokumentenvorgänge.  

Um weiterhin eine schnelle und reibungslose Erstellung Ihrer Pass- und Personalausweisdokumente gewährleisten zu können, ist im Bürgerbüro bereits ein spezielles Lichtbilderfassungssystem aufgestellt, welches von der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt wird. Für ein digitales Lichtbild durch das Einwohnermeldeamt wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 6,00 Euro erhoben. Sofern am gleichen Tag sowohl Personalausweis als auch ein Reisepass beantragt werden, fällt die Gebühr lediglich einmal an.

BITTE BEACHTEN: Lichtbilderfassungssystem im Bürgerbüro steht aktuell noch nicht zur Verfügung
Bedauerlicherweise sind durch die Bundesdruckerei die Vorbereitungen zur Nutzung und Übermittlung von digitalen Bildern bisher nicht fertiggestellt, sodass aktuell das Lichtbilderfassungssystem im Bürgerbüro noch nicht genutzt werden kann. Über den aktuellen Stand wird über die Homepage der Stadt Meerane informiert. Sollten Sie in der nächsten Zeit einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigen, empfehlen wir, sich vorab telefonisch an das Bürgerbüro der Stadt Meerane unter der Telefonnummer: (03764) 54-0 zu wenden.  

Bisher ausgestellte Pässe und Ausweise bleiben selbstverständlich gültig und müssen erst bei Ablauf oder Namensänderung neu beantragt werden.


Kurz zusammengefasst:

Was ist zu beachten bei der Beantragung des Personalausweises und Reisepasses ab dem 01.05.2025:
Ab dem 01.05.2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig. Solange die Bundesdruckerei die technischen Voraussetzungen für die Nutzung des vorhandenen Lichtbilderfassungssystems noch nicht abgeschlossen hat, müssen die Bürgerinnen und Bürger auf einen zertifizierten Anbieter (Fotografen oder anderen Dienstleister) zurückgreifen.

Erhöhen sich die Gebühren für einen Personalausweis/Reisepass?
Die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises/vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses bleiben gleich. Sobald unser eigenes Lichtbilderfassungssystem im Einsatz ist und Sie vor Ort ein Lichtbild erstellen, werden zusätzlich zu den Gebühren für das jeweilige Dokument 6 Euro je Lichtbild erhoben. Werden der Personalausweis und der Reisepass zusammen beantragt, ist die Gebühr nur einmalig, also pro Lichtbild und nicht pro Dokument, zu erheben. Wird das Bild von einem externen Fotodienstleister erstellt, wird diese Gebühr nicht erhoben.

Übergangsfrist
Bis einschließlich 31.07.2025 können in Ausnahmefällen weiterhin biometrische Passbilder in Papierform eingereicht werden.

ABER: Sobald das Lichtbilderfassungssystem vor Ort genutzt werden kann, darf das gedruckte Bild nicht mehr akzeptiert werden. Ab diesem Zeitpunkt müssen Sie, wenn Ihr Foto nicht durch einen externen Fotodienstleister erstellt wurde, vor Ort im Bürgerbüro ein neues digitales Lichtbild erstellen – auch wenn die gewährte Übergangsfrist noch nicht abgelaufen ist!