Pressemitteilung des Landkreises Zwickau: Ausschreibung Beförderung behinderter Kinder und Jugendlicher

Ausschreibung Beförderung behinderter Kinder und Jugendlicher - Dienstleistungskonzession 2024 - Einreichung von Angeboten zur Übernahme einer oder mehrerer Touren bis 30. März 2024 möglich

Der Landkreis Zwickau ist als Träger der Eingliederungshilfe u. a. zuständig für die Beförderung behinderter Kinder und Jugendlicher in Fördereinrichtungen der Behindertenhilfe.
Ab 5. August 2024 werden diese Beförderungsleistungen vertraglich neu geregelt.

Diese umfassen in der Regel wochentags die Frühfahrt vom Wohnort in die jeweilige Fördereinrichtung und die Nachmittagsfahrt von der Fördereinrichtung zum Wohnort bzw. sonntags oder montags Fahrten in stationäre Wohnheimeinrichtungen und freitags von stationären Wohnheimeinrichtungen Ferienfahrten vom Wohnort in die Einrichtungen der Förderschulen für geistig behinderte Kinder und Jugendliche und zum Wohnort zurück.

Bei vereinzelten Touren kann der Einsatz einer Begleitperson, auf Grund der vorliegenden Behinderung, erforderlich sein.

Die komplette Ausschreibung ist zu finden unter https://www.landkreis-zwickau.de/befoerderung-behinderter-kinder-und-jugendlicher