Pressemitteilung Sächsischer Städte- und Gemeindetag vom 20. Oktober 2017

Gemeindefinanzbericht Sachsen 2016/2017

Sächsische Städte und Gemeinden fordern höhere Landeszuweisungen ein – Sächsischer Städte- und Gemeindetag (SSG) stellt Gemeindefinanzbericht Sachsen 2016/2017 vor

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) hat heute mit Blick auf die im nächsten Jahr beginnenden Finanzverhandlungen mit dem Freistaat Sachsen höhere Landeszuweisungen eingefordert: „Die Einnahmen der sächsischen Kommunen bleiben zunehmend nicht nur hinter den Einnahmen der westdeutschen Kommunen zurück. Die sächsischen Städte und Gemeinden drohen auch von den anderen ostdeutschen Kommunen abgehängt zu werden. So verfügen beispielsweise die Kommunen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern inzwischen über eine deutlich bessere Mittelausstattung als in Sachsen. Das muss sich ändern“, sagte der Geschäftsführer des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Mischa Woitscheck, in Dresden.     

Die sächsischen Städte und Gemeinden erreichten in ihren Kernhaushalten 2016 gerade einmal 87 % der durchschnittlichen deutschlandweiten Einnahmen je Einwohner. In den anderen östlichen Flächenländern sind es 89 %, in den sog. finanzschwachen Flächenländern West (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein)  immerhin 91 %. Die sächsischen Kommunen können sich daher trotz steigender Steuereinnahmen und staatlichen Zuweisungen inzwischen nur noch deutlich unterdurchschnittliche Ausgaben leisten. Dies ist zwei Jahre vor Beendigung des Solidarpaktes II beunruhigend. Hinzu kommt, dass die Hebesätze der kommunalen Gewerbe- und Grundsteuern in Sachsen bereits auf einem sehr hohen Niveau sind. Mit weiteren Anhebungen droht die Steuerschraube überdreht zu werden.

Prof. Dr. Thomas Lenk vom Institut für öffentliche Finanzen und Public Management – Finanzwissenschaft – der Universität Leipzig, der gemeinsam mit seinem Mitarbeiter Mario Hesse den Gemeindefinanzbericht Sachsen 2016/2017 im Auftrag des Sächsischen Städte- und Gemeindetages erstellt hat, bestätigte diese Einschätzung: „Die Finanzausstattung der sächsischen Kommunen hat sich im Vergleich zu den übrigen ostdeutschen Kommunen an vielen Stellen ein Stück weit verschlechtert. Obwohl die Steuereinnahmen wachsen, stagnieren die Zuweisungen des Landes, sodass die Entwicklung hinter den Vergleichsräumen zurückbleibt. Ab 2020 beinhaltet die Bund-Länder-Einigung eine verstärkte Berücksichtigung der kommunalen Steuerschwäche. Erfreulicherweise bringt speziell dieser Aspekt des Verhandlungsergebnisses erhebliche Mehreinnahmen für den Freistaat Sachsen mit sich. Die maßgebliche Ursache hierfür ist die nach wie vor bestehende Steuerschwäche der sächsischen Kommunen.“

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag erwartet, dass sich dieses Verhandlungsergebnis spätestens ab 2020 auch in deutlich steigenden Zuweisungen an die kommunale Ebene widerspiegelt. Der Freistaat verfüge dafür auch nach wie vor über ausreichend finanziellen Spielraum, da er unter Berücksichtigung seiner Extrahaushalte* immer noch deutliche Überschüsse erziele.

Woitscheck appellierte an den Freistaat, gerade den Menschen im ländlichen Raum ein Signal zu geben, dass sie nicht alleine gelassen werden und die kommunale Daseinsvorsorge und das gesellschaftliche Leben wieder gestärkt werden.

Jedes zweite Jahr im Oktober veröffentlicht der Sächsische Städte- und Gemeindetag den Gemeindefinanzbericht Sachsen, weil erst zu diesem Zeitpunkt sämtliche Datengrundlagen des Vorjahres zur Verfügung stehen.

* Der Begriff Extrahaushalt ist ein statistischer Fachbegriff nach dem sog. Schalenmodell. Gemeint sind damit Fonds, Einrichtungen und Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände, die im Sinne des Europäischen Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG95) dem Sektor Staat zuzuordnen sind.