Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe – Warnstreik auch in Meerane

Das Sächsische Staatsministerium des Innern (SMI) als oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde regelt den rechtlichen und organisatorischen Rahmen des Rettungsdienstes (Quelle: SMI).

Hierzu erlässt es eine Landesrettungsdienstplanverordnung (Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung), in welcher die Grundzüge der bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Einrichtungen des Rettungsdienstes festgelegt werden.

Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdienstes (Träger Rettungsdienst)  im Freistaat Sachsen sind die Landkreise, Kreisfreien Städte und Rettungszweckverbände (§ 3 Nr. 3 SächsBRKG). Sie sind zuständig für die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes, mit Ausnahme des Sicherstellungsauftrages für die notärztliche Versorgung. Die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst wird durch die Krankenkassen und ihre Verbände sowie die Verbände der Ersatzkassen sichergestellt.

Die Träger erstellen auf der Grundlage der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung für jeden Rettungsdienstbereich einen Bereichsplan. In diesem sind insbesondere die Anzahl der Rettungswachen, deren Standorte und Einsatzbereiche sowie die Anzahl der Rettungsfahrzeuge festzulegen.

Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung und den Krankentransport als öffentliche Aufgabe. Unter Notfallrettung ist die in der Regel unter Einbeziehung von Notärzten erfolgende Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen bei Notfallpatienten, die Herstellung ihrer Transportfähigkeit und ihre unter fachgerechter Betreuung erfolgende Beförderung in das für die weitere Versorgung nächstgelegene geeignete Krankenhaus oder die nächstgelegene geeignete Behandlungseinrichtung zu verstehen. Krankentransport ist die Kranken, Verletzten oder anderweitig Hilfebedürftigen nötigenfalls geleistete Hilfe und ihre unter fachgerechter Betreuung erfolgende Beförderung.

Die Träger Rettungsdienst erfüllen die Aufgabe des Rettungsdienstes als weisungsfreie Pflichtaufgabe und übertragen diese in der Regel nach einem Vergabeverfahren durch öffentlich-rechtlichen Vertrag auf private Hilfsorganisationen oder andere Unternehmer (Leistungserbringer), dazu gehören z. B. im Landkreis Zwickau das Deutsche Rote Kreuz (DRK).

Beim DRK-Kreisverband Glauchau e. V. gibt es derzeit Warnstreiks, zu denen die Gewerkschaft ver.di aufgerufen hat, so auch am 06.03.2017. Die Beschäftigten trugen ihre Forderungen der Stadt Meerane, stellvertretend Meeranes Bürgermeister Professor Dr. Lothar Ungerer, vor. Unter dem Motto „Soziale Arbeit braucht soziale Sicherheit“ wollen die Beschäftigten des DRK-Kreisverbandes Glauchau einen eigenen Tarifvertrag erreichen. Der Vereinsvorstand des DRK-Kreisverbandes Glauchau lehnt dies ab. Als Mitglied im „Arbeitgeberverband Wohlfahrt- und Gesundheitsdienste e. V.“ verweist er auf seinen Tarifpartner, die christliche Berufsgewerkschaft DHV sei. Angewandt wird ein Tarifvertrag des Arbeitgeberverbands Wohlfahrts- und Gesundheitsdienste e.V., Tarifpartner ist die christliche Berufsgewerkschaft DHV (DHV - Deutscher Handlungsgehilfen-Verband, Gewerkschaft der Kaufmannsgehilfen).

Die streikenden Beschäftigten verdeutlichten Meeranes Bürgermeister, dass sie beim DRK-Kreisverband Glauchau e. V. als Rettungsdienstler bis zu 700 Euro weniger verdienen, als es das Standardtarifwerk des Roten Kreuzes (DRK-Reformtarifvertrag) hergebe. Ferner fehlen Sonderzahlungen, Wechselschichtzulagen sowie die erhebliche Überschreitung der vertraglichen Wochenarbeitszeit von 45 Stunden (auf bis zu 70 Stunden). Die Folge, so die Beschäftigten, sind Personalengpässe, da qualifizierte Rettungskräfte wegen dieser schlechteren Einkommens- und Arbeitsbedingungen den DRK-Kreisverband Glauchau bereits verlassen haben. In Folge würden immer wieder vorhandene Rettungsfahrzeuge im Bereich Krankentransport nicht zum Einsatz kommen können.

Für Meeranes Bürgermeister ist außer Zweifel, dass der Rettungsdienst ein Hauptbestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge ist. Das DRK unterhält auch in Meerane, im ehemaligen Krankenhaus, eine DRK Rettungswache. Er appelliert an den öffentlichen Aufgabenträger, den Landkreis Zwickau, alles dafür zu tun, dass in Not geratene Bürgerinnen und Bürger auf höchstem Niveau geholfen wird. Dazu bedarf es auch weiterhin professioneller Rettungsdienstler, die die Dienste am Menschen absichern können. Letztlich geht es um die Gewährleistung einer ausreichenden Betriebsbereitschaft und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Wohle der Bürgerschaft. Mit Blick auf das Tarifrecht, so der Bürgermeister, ist es nicht mehr zeitgemäß, dass bei öffentlicher Aufgabenerfüllung unterschiedliche tarifliche Regelungen zur Anwendung kommen.