Sofortige Anwendung der geänderten Bundes-Impfverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 24. Februar 2021 die erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung erlassen. Die Länder wenden diese Veränderung sofort an, so dass im Freistaat Sachsen ab dem 25. Februar 2021 der Personenkreis erweitert wurde, der für die Schutzimpfung berechtigt ist.
Nachfolgendes Schreiben des Sächsischen Sozialministeriums informiert über die Personengruppen, die impfberechtigt sind.

Aufstellung der Priorisierung für die SARS-CoV-2-Impfung in Sachsen (Priorisierungsliste) vom 8. Januar 2021 - Änderung zum 25. Februar 2021... pdf-Dokument