Städte- und Gemeindetag fordert klaren Kurs des Freistaates bei der Kita-Finanzierung

Pressemitteilung des SSG vom 14. Dezember 2018

Der Landesvorstand des Sächsischen Städte- und Gemeindetages (SSG) hat heute nochmals die Entlastung der Kommunen bei den Kita-Betriebskosten um 300 Euro pro Kind ab Mitte 2019 begrüßt. Damit wird das Land seine Zusage einhalten, die Kommunen bei den ständig steigenden Kita-Betriebskosten stärker zu unterstützen. Auch die vorgenommenen Qualitätsverbesserungen an den Kitas werden den Kommunen praktikabel ausgeglichen. Mit der nach wie vor fehlenden Dynamisierung des Landeszuschusses werden sich künftige Verhandlungen zwischen Freistaat und Kommunen beschäftigen.

Auf breite Kritik stieß dagegen das Vorhaben des Landes, den Städten und Gemeinden weitere Absenkungen der Elternbeiträge nahezulegen. Danach sollen die Elternbeiträge, die in Sachsen bislang mindestens 20 Prozent der Betriebskosten der Einrichtungen betragen, auf 15 Prozent gesenkt werden. Für den Hort und das Vorschuljahr soll die Entscheidung den Kommunen gleich ganz überlassen werden, ob sie überhaupt noch Elternbeiträge erheben wollen.

Der zweite Vizepräsident des SSG, Oberbürgermeister Bert Wendsche aus Radebeul, sagte dazu: „Was uns hier als Stärkung kommunaler Selbstverwaltung verkauft wird, wird in Wirklichkeit zu Verteilungskämpfen in den Kommunen und zwischen den Kommunen führen. Wenn das Land eine Entlastung der Eltern für geboten hält, muss es dies für alle Eltern einheitlich regeln und den Kommunen die damit verbundenen Einnahmeausfälle erstatten. Den jetzt eingeschlagenen Weg werden viele Kommunen nicht mitgehen können, deren Kassenlage zusätzliche Elternbeitragsentlastungen nicht hergibt. Das Land darf nicht auf den alten Schlingerkurs zurückfallen, sondern muss Kurs halten. Wenn das Land A sagt, muss es auch B sagen und Elternbeitragsentlastungen selbst finanzieren, für alle Kinder und an jedem Ort in Sachsen.“

Hintergrund:
Derzeit betragen die Kita-Betriebskosten 1,8 Milliarden Euro jährlich. Davon tragen die Kommunen 910 Millionen Euro, die Eltern 280 Millionen und den Rest über die Pauschale das Land.