Corona Nachrichten

Freistaat ändert seine Allgemeinverfügung Hygiene

Seit dem 18. November ist die geänderte Allgemeinverfügung Hygiene des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kraft getreten. Es gibt zwei wesentliche Neuerungen:

  1. Alle Personen sind verpflichtet, vor dem Eingangsbereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden einschließlich der Parkplätze eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  2. Vor den Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Hausständen einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Nachfolgend geben wir die Allgemeinverfügung Hygiene vom 17. November 2020 zur Kenntnis ...pdf-Dokument

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Information über die Homepage des Landkreises Zwickau...https://www.landkreis-zwickau.de/corona-virus-informationen