Wissenswertes über die Abfallentsorgung

Altmetall

 

Gelbe Tonne

Altpapier

Schadstoffe

Baustellenabfälle

Hausmüll

Biotonne

Sperrgut

Elektrik & Elektronik

Firmen

 

Altmetall

Alle Gegenstände, die vorwiegend aus Metall hergestellt sind, dürfen nicht über die schwarze Restabfalltonne entsorgt werden. Diese Abfälle sind im Schrotthandel abzugeben oder können von der KECL kostenlos abgeholt werden lassen.

Was gehört zum Altmetall?

  • Gas- und Elektroherde
  • Waschmaschinen
  • Badewannen
  • Rasenmäher ohne Öl
  • Fahrradrahmen und Felgen
  • Gartengeräte
  • Gartenmöbel ohne Kunststoffumwicklung
  • Küchengerätschaften und Einrichtungsgegenstände aus Metall, die max. 2m lang sind
  • Metallische Gegenstände, die von Bau- bzw. Umbaumaßnahmen herrühren, wie z.B. Kabel, Eisenträger etc.

Was gehört nicht zum Altmetall?

  • Konservendosen

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Altpapier

Die Sammlung von Papier und Pappen (keine Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“) erfolgt durch die KECL GmbH, kann aber auch in die Papiercontainer gebracht oder an spezielle Firmen verkauft werden. Entsprechend der Termine des Abfallkalenders der KECL findet die Altpapiersammlung einmal im Monat als Bündel oder über die Papiertonnen statt.

Was gehört zum Altpapier?

  • Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren
  • Pappkartons
  • Schreib- und Malpapier
  • Bücher
  • Papiertüten
  • Alle anderen sauberen Papierabfälle

Was gehört nicht zum Altpapier?

  • Verschmutztes Papier
  • Tapeten
  • Beschichtetes Papier oder Pappe
  • Zementsäcke
  • Verpackungsmaterial mit dem „Grünen Punkt“

 

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Baustellenabfälle

Bei der Modernisierung der eigenen vier Wände oder bei der Verschönerung des Gartens wird an vieles gedacht. An den Abfall, der zwangsläufig bei dem Austausch alt gegen neu entsteht und entsorgt werden muss, denkt erst einmal meistens keiner. Abfälle, dort wo möglich zu vermeiden, also bei Kaufentscheidungen zu bedenken, ob der Austausch wirklich Sinn macht und welche Materialien (zukünftige Entsorgung) und welche Verarbeitung (Lebensdauer) bei neuen Produkten gegeben ist, ist auch angesichts der damit verbundenen Kosten sehr wichtig.

Der Aspekt der Abfallvermeidung muss natürlich immer im Zusammenhang mit anderen Problemfeldern (zum Beispiel umweltrelevanten) gesehen werden. Mit der Vermeidung von Abfall kann jeder zum Klimaschutz (Emissionsvermeidung, Energieeinsparung) beitragen. Deshalb sollte bei geplanten Renovierungs-, Modernisierungs- oder einfachen Verschönerungsarbeiten vorher geklärt werden, wie mit den nicht mehr brauchbaren Materialien umzugehen ist, bzw. wie und zu welchen Kosten diese entsorgt werden müssen.

Baustellenabfälle sind schon am Entstehungsort in mineralische Anteile, Sonderabfall (Asbest, Farben, etc.), Metall und Altpapier zu trennen. Der verbleibende Rest, der eigentliche Baustellenabfall wie Holz, Dämmstoffe, Kunststofffenster oder -türen, Tapetenreste, ist zumindest in größeren Mengen von der allgemeinen Abfallentsorgung ausgeschlossen. Für Kleinstmengen kann das vorhandene Abfallgefäß genutzt werden. Für größere Mengen bis 4 m³ stehen die Abfallannahmestellen zur Verfügung. Für die Anlieferung mit PKW und max. einachsigen Hänger - keine Tandem- oder Doppelachse - ist eine Annahmegebühr zu entrichten. Bei größeren Mengen ist ein Containerdienst oder eine Fachfirma (Baufirma, Abbruchunternehmen) zu beauftragen.

Die mineralischen Anteile (Bauschutt) können an den Annahmestellen der Deponien abgegeben werden. Ansprechpartner für die Anlieferungsbedingungen und Preise sind zu erfragen.

Asbestzement oder asbesthaltige Materialien müssen auf jeden Fall separat erfasst werden. Um Gesundheitsgefahren bei Arbeiten mit Asbestzement bzw. bei der Entsorgung zu vermeiden, sind spezielle Fachfirmen einzubeziehen. Auf jeden Fall ist Staubentwicklung unbedingt zu vermeiden, weil dann die gesundheitsgefährdenten Fasern freigesetzt werden. Kleinere Mengen können nach Absprache mit einer Deponie dort abgeben werden. Größere Mengen sind beim LK Chemnitzer Land, Dezernat 4 (Tel.:03763 / 45 0) anzumelden. Die Transport- und Anlieferungsbedingungen sind bei entsprechenden Firmen zu erfragen.

Wertstoffe wie Pappen und Metall sind der Rohstoffsammlung bzw. den Behältnissen zuzuführen.

 

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Biotonne

Zum Bioabfall gehören alle organisch abbaubaren Stoffe aus privaten Haushalten. Das Gesamtaufkommen an Siedlungsabfällen beinhaltet immerhin einen kompostierbaren Anteil von mehr als 40%. Es besteht die Möglichkeit, diese Stoffe selbst zu kompostieren oder im Rahmen der Bioabfallentsorgung über die KECL GmbH oder ein privates Unternehmen der fachgerechten Entsorgung zuzuführen.

Was gehört in die Biotonne/ Kompost?:

  • Gartenabfälle ( Laub, Blumen, Grasabfälle...)
  • Küchenabfälle ( Eierschalen, Lebensmittel, Kaffeefilter,...)
  • Küchenpapier
  • Haare und Federn

Was gehört nicht in die Biotonne/ Kompost?:

  • Kranke Pflanzenteile
  • Knochen und Kadaver
  • Kleintierstreu
  • Kehricht und Staubsaugerbeutel
  • Restabfälle jeglicher Art
  • Schadstoffe
  • Medikamente
  • Fäkalien

 

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Elektrische und elektronische Geräte

Dies ist ein Sammelbegriff für alle aus privaten Haushalten stammende Geräte und Waren, die elektrische und elektronische Bauteile wie Motoren, Heizspiralen, Schalter, Leitungen, Leiterplatten (Platinen), Anzeigeleuchten, Kondensatoren oder Leistungsregler haben. Ausgediente oder defekte elektrische und elektronische Geräte - unterschieden nach Groß- und Kleingeräten - werden seit Jahresbeginn 1999 separat erfasst und zur Demontage, Schadstoffentfrachtung und Rohstoffrückgewinnung an entsprechende Vertragsfirmen weitergeleitet. Dieses Materialrecycling ist im Gegensatz zum Produktrecycling oder Baugruppenrecycling mengenmäßig betrachtet die bedeutendste Verwertungsmethode; die Wertstoffe werden dabei sortenrein zurückgewonnen und als Sekundärrohstoff im Produktionskreislauf wieder eingesetzt. Eine Entsorgung ganzer Geräte oder Teilen davon über die Restabfalltonne (Kleingeräte wie z.B. Haarfön, Handy etc.) oder über die Sperrmüllabfuhr (Großgeräte wie Fernseher, Computer etc.) ist seitdem nicht mehr zulässig.

Elektrische und elektronische Großgeräte Das sind z.B. Computer, Bildschirme, Drucker, Fernseher, Videogeräte, Mikrowellenherde, Staubsauger, Kühlschränke, Musikanlagen werden auf telefonische Anforderung bei von Firma GAB, von der KECL sowie von privaten Entsorgungsfirmen abgeholt. Hiervon ausgenommen sind Haushaltsgeräte der sogenannten „weißen Ware“ wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Wäschetrockner oder Herde. Sie bestehen zu einem großen Anteil aus Metall und werden bei der Altmetallsammlung mitgenommen. Die Abfuhrtermine erhalten Sie durch Briefwurfsendung, Altmetallannahmestellen etc..

Elektrische und elektronische Kleingeräte Dies sind alle Geräte, die von ihrer Größe in die Restabfalltonne passen würden - wie z.B. Kaffeemaschinen, Eierkocher, Mixer, Uhren, Werkzeuge, elektrisches/elektronisches Spielzeug, elektrische Zahnbürsten etc.. Sie werden am Schadstoffmobil, welches zweimal im Jahr durch die Stadt tourt, entgegengenommen. Die Termine, Haltestellen und Uhrzeiten finden Sie im Amtsblatt, dem Abfallkalender oder in der Stadtverwaltung (Tel.: 03764/540).

Und was ist „Produktrecycling“ bzw. „Baugruppenrecycling“? Um den Abfallberg nicht noch weiter zu vergrößern, sollten im Sinne der Abfallvermeidung bei der Auswahl neuer Geräte folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

  • Langlebigkeit und Qualität der Verarbeitung
  • Reparaturmöglichkeiten
  • Wiederverwertbarkeit und Materialwahl

Bitte prüfen Sie immer beim Neukauf eines Gerätes die Rücknahme des Altgerätes über den Händler!

Produktrecycling Viele Altgeräte, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnik, sind im wesentlichen noch funktionstüchtig. Sie lassen sich meist direkt, gegebenenfalls nach geringer Überarbeitung/Reinigung weiter verwenden. Auch lassen sich häufig über den Second- Hand- Handel, Flohmärkte oder durch Nachfragen bei gemeinnützigen oder öffentlichen Einrichtungen neue Besitzer finden.

Baugruppenrecycling Hier wird der Unterschied zwischen reparaturfreundlichen und nicht reparierbaren Geräten deutlich. Durch Austausch defekter Teile oder durch die Wiederverwendung einzelner Bauteile auf dem Gebraucht- und Bastlermarkt kann im Rahmen der Ersatzteilbeschaffung eine hohe Verwertungsquote erreicht werden. Die immer schneller auf den Markt kommenden technischen Neuerungen verkürzen allerdings die Lebensdauer der einzelnen Geräte und setzen dem Baugruppenrecycling enge Grenzen.

 

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Die Gelbe Tonne

Seit 1993 werden in Meerane Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verundmaterial über den „Gelben Sack“ entsorgt, seit Ende 2009 über die "Gelbe Tonne". Die „Gelben Tonnen “ werden aller 14 Tage im Rahmen einer Straßensammlung entsprechend den Terminen im jeweils gültigen Abfallkalender abgeholt und einer Verwertung zugeführt, Restmüllanteile werden entsorgt.

Das „Duale System“ ist ein rein privatwirtschaftliches System. Die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsmaterialien werden über das Lizenzzeichen „Der Grüne Punkt“- also letztendlich über den Produktpreis - von den Verbrauchern finanziert und nicht über die an den Landkreis zu zahlenden Abfallgebühren. „Der Grüne Punkt“ bezeichnet nicht mehr Umweltfreundlichkeit oder gar Produkte, die abfallvermeidend verpackt sind. Das Gegenteil ist eher der Fall, denn zum Beispiel hat die Mehrwegflasche keinen „Grünen Punkt“. Eigentlich müsste es heißen: „Der Grüne Punkt - Achtung Einweg!“ Also besser gleich beim Einkauf darauf achten: Möglichst Produkte mit minimalem Verpackungsanteil wählen und dabei Recyclingmaterial wie Pappe/ Papier bevorzugen. Für Glas und Papier funktioniert das Recycling; hier gibt es genügend Produkte, die relativ einfach aus den Altstoffen hergestellt werden können.

Was gehört in die „Gelbe Tonne“? Nur Verkaufsverpackungen aus...

  • Kunststoff wie z. B. Joghurtbecher, Kunststofffolien, Kunststoffflaschen, Magarinebecher, Plastiktüten
  • Metall wie z.B. Konservendosen, Getränkedosen, Aluminiumdeckel, -folien und -schalen, Verschlüsse
  • Verbundmaterial wie z.B. Kaffeeverpackungen oder Tetrapacks
  • Styropor als Verpackungsmittel (keine Deckenplatten) wie z.B. Fleisch- und Gemüseschalen

Was gehört nicht in die „Gelbe Tonne“?

  • Pappe
  • Papier

Auch wenn ein „Grüner Punkt“ drauf ist - diese gehören zur Wertstoffsammlung oder in die Wertstoffcontainer.

Und natürlich keine Windeln, Garten- oder Küchenabfälle, Kunststoffwannen und -schüsseln, Baustellenabfälle....

 

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Schadstoffhaltige Abfälle

Schadstoffe, die üblicherweise auch als Sonderabfall bezeichnet werden, gibt es in allen privaten Haushalten. Diese Abfälle unterliegen bei ihrer Beseitigung besonders strengen Überwachungsvorschriften und müssen deshalb unbedingt getrennt von normalen Abfällen erfasst werden. Diese Maßnahmen sind notwendig, um jeden Schaden sowohl für unsere Gesundheit als auch für die Umwelt zu vermeiden und unsere einzigartige Natur zu erhalten.

Die Sammlung der schadstoffhaltigen Abfälle aus Haushalten erfolgt im Frühjahr und Herbst jeden Jahres durch das Schadstoffmobil. Standorte, Termine und Uhrzeiten können bei der Stadtverwaltung (Tel.: 03764 / 54-0) erfragt werden oder sind dem Amtsblatt zu entnehmen.

Was gehört zu den Sonderabfällen?

  • Batterien und Akkumulatoren
  • Lösemittel
  • Autopflegemittel (Frostschutz, Rostschutz etc.)
  • Fotochemikalien (Entwickler, Fixierbäder etc.)
  • Fleckenentferner
  • Desinfektionsmittel
  • Starke Haushaltsreiniger (Abflussreiniger, Möbelpolitur, Backofenspray etc.)
  • Heimwerkerchemikalien (Abbeizer, Holzschutz, Kleber)
  • Säuren und Laugen
  • Leuchtstoffröhren
  • Energiesparlampen
  • Ölhaltige Abfälle
  • Quecksilberhaltige Gegenstände
  • Arzneimittel
  • Farben, Lacke, Fette

Was gehört nicht zu den Sonderabfällen?

  • Kraftfahrzeugstarterbatterien
  • Gasflaschen
  • Feuerlöscher
  • Explosivstoffe jeglicher Art
  • Radioaktive Abfälle
  • Asbest
  • Infektiöse Abfälle
  • Sperrmüll
  • Elektrogeräte
  • Schadstoffe aus Betrieben/Einrichtungen

Die Sonderabfälle sind in ihren Orginalgebinden zu belassen. Flüssigkeiten sind generell in geschlossenen Behältern abzugeben, unterschiedliche Flüssigkeiten dürfen niemals vermischt werden. Die Abgabe darf nur direkt beim Personal des Schadstoffmobiles erfolgen.

 

Siedlungsabfälle und Hausmüll

Unter den gemischten Siedlungsabfällen sind die im herkömmlichen Sinne als „Hausmüll“ bezeichneten Abfälle zu verstehen, also alle Abfälle, die keine verwertbaren oder schadstoffhaltigen Bestandteile mehr enthalten und in die bereitgestellten Restabfalltonnen passen.

Was gehört in die Restabfallbehälter?

  • Asche, Zigarettenabfälle
  • Kehricht, Staubsaugerbeutel
  • Kosmetikabfälle
  • Hygieneartikel
  • Ausgediente Gebrauchsgegenstände
  • Keramik-/Porzellan-/Glasscherben
  • Tapetenreste
  • Reste von Teppichen oder Fußbodenbelag
  • Unbrauchbare Textilien (Lumpen), Schuhe
  • Erzeugnisse aus Gummi, Schaum- oder Kunststoffen
  • Styropordeckenplatten

Was gehört nicht in den Restabfallbehälter?

  • Heiße Asche
  • Kompostierbare Abfälle
  • Bauschutt
  • Metalle
  • Autoteile
  • Schadstoffe
  • Flüssigkeiten
  • Wertstoffe aller Art

 

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Sperrgut

Zum Sperrmüll gehören alle sperrigen Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe und/oder Beschaffenheit nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden können. Für die Entsorgung sind Container postalisch bei der KCEL oder einem Privatunternehmen anzufordern.

Was gehört zum Sperrgut?

  • Nur Einrichtungsgegenstände und große Gebrauchsartikel, die nicht aus Metall sind
  • Möbel, Sofas, Sessel, Tische, Stühle
  • Alte Federbetten, Lumpen in Säcken
  • Matratzen, Teppiche, Fußbodenbelag, Lampen, Gardinenstangen; Jalousien
  • Kinderwagen, Holzroller, Sprungfederrahmen
  • Gegenstände aus Kunststoff wie z.B. Wäschekörbe, Eimer, Gartenmöbel

Was gehört nicht zum Sperrgut?

  • Befüllte Säcke, Kartons und Kisten. Der Inhalt ist zu sortieren und den Wertstoffbehältern oder dem Restabfall zuzuführen
  • Farbeimer (sind Sonderabfall)
  • Metallische Gegenstände
  • Kühlgeräte und Gefriergeräte (Sonderabfall)
  • Abfälle aus Bau, Umbau oder Renovierung insbesondere Tapeten, Holz- und Wandverkleidungen, Türen gehören zu den Baustellenabfällen bzw. zum Restabfall. Keramik wie WC oder Waschbecken gehört zum mineralischen Bauabfall.
  • Elektrische und elektronische Geräte (Elektroschrott)
  • Gartenabfälle
  • Autoreifen oder -batterien (Händler oder Abfallannahmestellen)

 

 Firmen

Über Angebote der Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) können Sie sich unter www.kecl.de informieren.

Informationen über weitere Entsorgungsbetriebe, Containerdienste und Deponien etc. erhalten Sie z.B. über www.gelbeseiten.de

 

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