Brandschutz
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Brauchtumsfeuer
Sie möchten als Verein ein Brauchtumsfeuer veranstalten (Osterfeuer, Hexenbrennen 30.04., Martinsfreuer 11.11., dann beachten Sie folgende Hinweise: Ein Brauchtumsfeuer ist genehmigungspflichtig! Entsprechend der Verwaltungsrichtlinie zur Erteilung einer Erlaubnis zum Abbrennen eines Traditionsfeuers vom 29.08.2017 werden insgesamt 10 Brauchtumsfeuer je Anlass genehmigt. Diese werden vier Wochen vor dem Termin unter den eingegangenen Anträgen ausgewählt. |
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Formular (hier aufrufen) | ||
Bitte melden Sie dieses Brauchtumsfeuer rechtzeitig (spätestens vier Wochen vor dem Ereignis) an unter:
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Stadtverwaltung Meerane Fachbereich Bürgerdienste Geschäftsstelle der Freiwilligen Feuerwehr
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Sprechzeiten: Dienstag Donnerstag |
8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Hinweis: Sie erhalten mit dem Formular entsprechende Auflagen zum Brandschutz, welche Sie unbedingt beachten sollten, damit aus der Feier kein unkontrolliertes Feuer wird.
Also dann – eine vergnügliche Feier !
Gebühr: 40,00 EUR
Grillfeuer
Sommer, Sonne, Partyzeit - den Abend im Freien genießen, um ein Lagerfeuer sitzen... H a l t ganz so einfach ist es dann doch nicht. |
Beachten Sie bitte folgende Regeln:
Waldbrandwarnstufe II – erhöhte Aufmerksamkeit ist geboten Waldbrandwarnstufe III – das Grillfeuer muss aus bleiben! Gestalten Sie Ihr Grillfeuer so, dass keine Rauchbelästigung für Dritte entsteht. Informieren Sie nach Möglichkeit Ihre Nachbarn – so ersparen Sie sich später Ärger, oder noch besser, laden Sie Ihre Nachbarn zur Grillfeier ein. Alles beachtet?! ....dann nichts wie ran an die Wurst Gebühr: keine |